Neophyten
Definition Neophyten
Neophyten ist die Bezeichnung für gebietsfremde Pflanzen, die bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind. Eine Pflanze gilt als invasiv, wenn sie sich stark und schnell ausbreitet und Schäden verursacht, wie zum Beispiel:
- Sie verbreiten sich unkontrolliert und verdrängen dadurch einheimische Pflanzen und Tiere, und bedrohen somit das ganze Ökosystem
- Sie beeinträchtigen naturnahe Lebensräume
- Sie führen zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft
- Sie schädigen oder destabilisieren Bauten (z.B. Japanknöterich)
- Sie können unsere Gesundheit gefährden (z.B. Ambrosia, Riesenbärenklau)
(Quelle: https://lovtrin.ch/)

Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
Mit dem Klimawandel wird die Problematik durch invasive Neophyten weiter zunehmen.

Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus)
Unsere Ziele
Schutzgüter sind vor einer übermässigen Beeinträchtigung durch invasive Neophyten zu schützen. Wichtige Schutzgüter sind:
- Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen
- Die Biodiversität, Umwelt und ihre nachhaltige Nutzung
- Die land- und forstwirtschaftliche Produktion
- Die Unversehrtheit und Werterhaltung von privatem und öffentlichem Eigentum
- Schädliche und lästige Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie ihre natürlichen Lebensgemeinschaften und Lebensgrundlagen sind so weit als möglich vermieden und wenn nötig beseitigt
Kontakt
Wenn Sie invasive Neophyten finden, melden Sie sich beim zuständigen Neophytenranger Ihrer Wohngemeinde. Sie erhalten Ratschläge für das weitere Vorgehen. Für die Entsorgungserklärung bei Baugesuchen wenden Sie sich an die kommunale Ansprechperson für invasive Neophyten (KAFIN).
