Einführung
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die durch ihre rasche Verbreitung erhebliche Schäden an der heimischen Flora verursachen. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) wurde von den Verbandsgemeinden beschlossen, ein Konzept zur Bekämpfung und Eindämmung von invasiven Neophyten zu erstellen.
Definition Neophyten
Neophyten ist die Bezeichnung für Pflanzen, die bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind. Eine Pflanze gilt als invasiv, wenn sie sich stark und schnell ausbreitet und Schäden verursacht, wie zum Beispiel:
- Sie verbreiten sich unkontrolliert und verdrängen dadurch einheimische Pflanzen und Tiere, und bedrohen somit das ganze Ökosystem
- Sie beeinträchtigen naturnahe Lebensräume
- Sie führen zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft
- Sie schädigen oder destabilisieren Bauten (z.B. Japanknöterich)
- Sie können unsere Gesundheit gefährden (z.B. Ambrosia, Riesenbärenklau)
(Quelle: https://lovtrin.ch/)
Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
Mit dem Klimawandel wird die Problematik durch invasive Neophyten weiter zunehmen.
Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus)
Unsere Ziele
Schutzgüter sind vor einer übermässigen Beeinträchtigung durch invasive Neophyten zu schützen.
Wichtige Schutzgüter sind:
- Die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen
- Die Biodiversität, Umwelt und ihre nachhaltige Nutzung
- Die land- und forstwirtschaftliche Produktion
- Die Unversehrtheit und Werterhaltung von privatem und öffentlichem Eigentum
- Schädliche und lästige Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen sowie ihre natürlichen Lebensgemeinschaften und Lebensgrundlagen sind so weit als möglich vermieden und wenn nötig beseitigt
Kontakt
Wenn Sie invasive Neophyten finden, melden Sie sich beim zuständigen Neophytenranger ihrer Wohngemeinde. Sie werden Ratschläge für das weitere Vorgehen erhalten.
Für die Entsorgungserklärung für Baugesuche wenden Sie sich an die kommunale Ansprechperson für invasive Neophyten (KAFIN).